Wort davor: Fünfergeld
Fünfergericht
Erklärung:
aus 5 Mitgliedern bestehender Gerichtshof.
- Belegtext:
von dem straf- oder fünfergericht
Fundstelle: NürnbRef. 1564 I 5
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- Fundstelle: NürnbRef. 1564 VI 1
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- Belegtext:
das mit fuenf ratsherren besetzte rugamt oder fuenfergericht zu Nuernberg, vor welchem verleumdung, scheltworte, frefel ... abgestraffet worden
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. V 19
- Belegtext:
das straff- und fünfer-gericht
Datierung: 1672
Region/Autor/Textsorte:
Nürnberg
Fundstelle: JbMittelfrk. 28 (1860) 27
- Belegtext:
die policeyordnung, worein das hiesige fünfergericht, pfänderamt und die handwerkerrug einlaufen
Datierung: 1679
Fundstelle: Lahner,Samml. 133
- Belegtext:
daß dem wohlloebl. fuenfergericht von dem ehrl. stadtgericht kein eingriff ... geschehen soll
Datierung: 1704
Fundstelle: Lahner,Samml. 131
- Belegtext:
alle ... sachen, die sich zwischen denen personen, denen forst- und zeidelgerichten unterworffen, zu tragen ... von dem stadt- baurn- straff- und fünffergericht [an jene verweisen]
Datierung: 1733
Region/Autor/Textsorte:
Nürnberg
Fundstelle: Beck,Forstg. 406
- Belegtext:
Fünfergericht spätere Abzweigung des Friedgerichtes
Fundstelle: Knapp,Regensb. 64
- Fundstelle: DWB. IV 1, 1 Sp. 560
- Fundstelle: Lexer III 567
- Fundstelle: SchweizId. VI 347
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Wort danach: Fünfergerichtssache
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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