Wort davor: Fünfergericht
Fünfergerichtssache
Erklärung:
Streitsache, die zur Zuständigkeit des Fünfergerichts gehört.
- Belegtext:
in mercantilsachen, item fünffergerichts- und injuriensachen ... kann an das supremum imperii tribunal ... nicht appeliert werden
Datierung: 1672
Region/Autor/Textsorte:
Nürnberg
Fundstelle: JbMittelfrk. 28 (1860) 28
- Belegtext:
in mercantilsachen, item fünffergerichts- und injuriensachen ... kann an das supremum imperii tribunal ... nicht appelirt werden
Datierung: 1672
Fundstelle: JbMittelfrk. 28 (1860) 28
Wort danach: Fünfergulden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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