Wort davor: fünfen

Fünfer

Fünfer (I)
Erklärung: Mitglied eines aus 5 Leuten bestehenden Amtes oder Ausschusses.
Fünfer (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Vormundschaftsausschuß für die Söhne Ludwigs von Württemberg.
Fünfer (II)
Erklärung: Münzen verschiedenen Wertes.

Wort danach: Fünferamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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