Wort davor: Fundnisweiser

Fundrecht
Erklärung: Recht des Finders.

Fundrecht (I)
Erklärung: allgemein.

Fundrecht (II)
Erklärung: bergrechtlich.

Wort danach: Fundregister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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