Wort davor: Fundlohn
Fundsmann
Erklärung:
Mitglied eines (Brand-)Gildeausschusses.
sprachliche Erläuterung:
Pl. -leute.
- Belegtext:
wird der altermann in unser gilde mit einer sache nach seinen eigenen willen fohrt fahren, und die fundesleute nichtes davon sagen, so soll er dem gilde geben zwey tonn bier und den armen 8 ß
Datierung: 1569
Fundstelle: Helmer,SchleswFVers. I 478
- Belegtext:
fundsmann
Datierung: 1569
Fundstelle: Helmer,SchleswFVers. I 481
[weitere Angaben: ebd. öfter]
- Belegtext:
soll ... niemant macht haben, ohne des oldermanns und fundesleutten bewilligung andern leutten bier einzuschenken
Datierung: 1650
Fundstelle: ZSchleswHolst. 43 (1913) 441
Wort danach: Fundmiete
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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