Wort davor: Fundationsbuch
Fundationsgebühr
- Belegtext:
daß denen ... closterjungfrauen über ihr außegesetztes fundationsgebühr auß denen ... Cr. ämbtern ... nach meinem todt ... jährlich drey zueber karpffen gegeben [werden]
Datierung: 1696
Fundstelle: KrummauClarissUB. 354
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Wort danach: Fundationsgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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