Wort davor: Füllung

Füllwein
Erklärung: akzisebegünstigt eingehender Wein, ursprünglich zum Nachfüllen der Fässer und Leistung der Abgaben.
vgl. Fehlwein.

Wort danach: fulwian

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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