Wort davor: Funkelmeierschaft

für

für (I)
Erklärung: mit persönlichem Objekt.

für (II)
Erklärung: mit sachlichem Objekt.

für (II 1)
Erklärung: wegen.
für (II 2)
Erklärung: als Gegenleistung, als Entschädigung für etwas.
für (III)

Wort danach: Fürantwort

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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