Wort davor: Fuderboden
Fuderbuch
Wortbildungshinweis: zu
Fuder (III 2).
- Belegtext:
der gegenschreiber durfte allein kein geld mehr von den salzkäufern übernehmen, sondern mußte es in gegenwart des hofschreibers ... in die ... hauptkasse gegen ... eintragung ins fuderbuch hinterlegen
Fundstelle: JbOÖMus. 83 (1930) 190
Wort danach: Fuderfaß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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