Wort davor: Frühmesse
Frühmesser
Erklärung:
Geistlicher, der zu Frühmessen verpflichtet ist.
- Belegtext:
dien B., kirchherren ze A., der och fruemesser ist in der capelle ze T.
Datierung: 1340
Fundstelle: SchwäbWB. II 1802
- Belegtext:
wer ein frugmesser zu D. ist, der sol jerlichen der herschaft geben 6 summerin salz von dem heiligen acker
Datierung: 1404
Fundstelle: ZGO.2 8 (1893) 609
- Belegtext:
ein frühemesser zu B.
Datierung: 1422
Fundstelle: LSchrP. 203
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- Belegtext:
fruemesser zu Sch.
Datierung: 1474
Fundstelle: TorgauUB. 50
- Datierung: 1478
Fundstelle: MBoica XVI 503
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- in Google Books
- Datierung: 1484
Fundstelle: WasungenUB. 49
- Belegtext:
ein frümässer sol in der statt vier frügmessen haben in der wuchen
Datierung: 1493
Fundstelle: BruggStR. 88
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: FreibDiözArch. 15 (1882) 24
- Belegtext:
frumesser
Datierung: 1536
Fundstelle: JbMittelfrk. 53 (1906) 19
- Fundstelle: Wetzer-Welte IV 2069
Wort danach: Frühmesserei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten