Wort davor: Fruchtneunte
Fruchtnießer
Erklärung:
wie Fruchtgenießer.
- Belegtext:
die fruchtniesser ... sollen sich keines vertrags das naturlich aigenthumb ... anlangent geweltigen
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. II 26 § 9
- Belegtext:
seiner possedierten güeter nur bloßer fruchtnießer
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 14 § 18
- Belegtext:
eine persohn, so der fruchtniesser genennt wird
Datierung: 1709
Fundstelle: Mutach 50
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Wort danach: Fruchtnießung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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