Wort davor: fruchtgenießen
Fruchtgenießer
vgl.
Fruchtnießer.
- Belegtext:
thumbherr oder beneficiat ... sein allein ihrer pfründen und beneficien ... fruchtgeniesser
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. II 7 § 31
- Belegtext:
wie dann die fruchtgeniesser ... usufructuarii oder usuarii genent werden seint
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. IV 101
- Belegtext:
wiewol darumb yetz zeytige frucht doch noch nit eingenommen: ist der fruchtgenyesser gestorben, so gehorend die nit zw seinen erben, sunder dem herren der eygenschaft werden sie gentzlich gewunnen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Summa legum 268
- Belegtext:
fruchtgenüßer der grundobrigkeit
Datierung: 1753
Fundstelle: Chorinsky,Mat. IV 168
Wort danach: Fruchtgenießung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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