Wort davor: Fruchtgefälle

Fruchtgeld

Fruchtgeld (I)
Erklärung: Fruchtgülte.
vgl. Fruchtgeldzins.

Fruchtgeld (II)
Erklärung: Erlös aus Getreideverkauf.

Wort danach: Fruchtgeldzins

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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