Wort davor: Frucht
Fruchtabgabe
- Belegtext:
ob der grundherr zur zeit einer mißrathung, schauer etc. ... geld oder fruchtabgaab in totum vel pro parte nachzulassen schuldig
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: Chorinsky,Mat. III 122
Wort danach: Fruchtacker
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten