Wort davor: Fronvieh
Fronvogt
Fronvogt (I)
Erklärung:
Gerichtsbeamter.
vgl.
Fronbote (I),
Frone (I).
- Belegtext:
daß alle schafwolle, die ... gekauft oder verkauft wurdt, ... an unsere offen gemeinen fronvogten gefüret, alda gewogen und verzollet werden solle
Datierung: 1495
Fundstelle: Carlebach,BadRG. I 115
Faksimile
- Belegtext:
befehlen wir, daß sowohl die erbrichtere, gerichtsschöppen und frohnvoigte ... nicht allein die gerichtsfolge leisten, sondern auch die thäter zur haft bringen ... sollen
Datierung: 1661
Fundstelle: CAug. I 226
Fronvogt (II)
Erklärung:
Aufseher bei Fronarbeiten.
Wort danach: Fronwaage
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten