Wort davor: Frontagwan
Frontanz
- Belegtext:
wie denn derjenige so genannte frohntantz, der gewöhnlicher maßen damit verknüpften üppigkeit und tollen freude halber, eben keine löbliche verrichtung zu nennen seyn dürfte, welchen
verschiedene unterthanen an gewissen tagen öffentlich vornehmen und durch den gerichtsknecht den anfang darzu machen müssen
Datierung: 1749
Fundstelle: Klingner I 139
Faksimile
- Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 542
Wort danach: Fronteil
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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