Wort davor: Fronschuld
Fronschuldigkeit
Erklärung:
Frondienstpflicht.
- Belegtext:
verbindet sich ... jeder behauste tagelöhner ... seine frohnschuldigkeit jahrlich mit 24 kreuzern in gelde abzulösen
Datierung: 1785
Fundstelle: VillingenStR. 220
Faksimile
- Belegtext:
über das eigenthumsrecht der böhmischen obrigkeiten auf die gründe ihrer unterthanen und über die gerechtigkeit der hieraus entstehenden frohn- oder robotschuldigkeit
Datierung: 1788
Fundstelle: Gesenius,Meierrecht I 73
Wort danach: Fronschultheiß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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