Wort davor: Fronmodel

Fronmühle
Erklärung: herrschaftliche Mühle mit Mahlzwang für einen bestimmten Bezirk.
vgl. Bannmühle, Zwangmühle, Zwingmühle.

Wort danach: Fronmüllner

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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