Wort davor: Fronland

Fronlehen, Fronenlehen

Fronlehen (I)
Erklärung: als Lehen vergebenes Herrengut.

Fronlehen (I 1)

Fronlehen (I 2)
Erklärung: Fischrecht als Lehen.
Fronlehen (II)

Wort danach: Frönling

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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