Wort davor: Fronland
Fronlehen, Fronenlehen
Fronlehen (I)
Erklärung:
als Lehen vergebenes Herrengut.
Fronlehen (I 1)
Fronlehen (I 2)
Erklärung:
Fischrecht als Lehen.
- Belegtext:
daz wir ... gelihen haben C. ... die vischentzen, die man da haißet das frunlehen
Fundstelle: Donauwörth(Stenger) 69
Fronlehen (II)
- Belegtext:
Herzog Georg tritt der Stadt A. ab: unser gericht hohes und nieders in der stadt Zerbst, wobey jedoch vorbehalten unser botding und frohnenlehn
Datierung: 1489
Fundstelle: Grupen,Disc. 672
Wort danach: Frönling
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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