Wort davor: Frongrund

Frongut
sprachliche Erläuterung: auch mit dem Bestimmungswort Frön- belegt.

Frongut (I)
Erklärung: herrschaftliches Gut, das mit Zins und Diensten belastet ist.
vgl. Frondgut (I).

Frongut (II)
Erklärung: siehe jetzt Frondgut (II).

Wort danach: Fronhafer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten