Wort davor: Frongericht
Frongeschirr
- Belegtext:
muß ein tüglich fhrongeschirr haltenn unnd do das zu hoffe nichtt gebraucht, muß es des amptts notturfft ... fuhren
Datierung: 1553
Fundstelle: MittOsterland 2 (1845/48) 193
Wort danach: Frongewalt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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