Wort davor: Fronfurt
Frongabe
Erklärung:
Frondienst.
- Belegtext:
alle seldner und gulthoffstet, die nicht fronegeben thün wollen im sneyden, solt man auch kein aychelrecht und holzrecht geben
Datierung: 1464
Fundstelle: CadolzburgSalB. 248
Wort danach: Frongarten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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