Wort davor: Fronfohlen
Fronforderung
Erklärung:
Anspruch auf Abgaben.
- Belegtext:
will die stadt V. qua herrschaft allen nur immer zu erdenkenden, sie selbst betreffenden frohnforderungen ... auf immer entsaget ... haben
Datierung: 1785
Fundstelle: VillingenStR. 225
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Wort danach: fronfrei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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