Wort davor: Fronfasten
Fronfastenbot, Fronfastengebot
Erklärung:
am Sonntag nach Fronfasten zusammentretende Zunftversammlung.
- Datierung: 1489
Region/Autor/Textsorte:
Basel
Fundstelle: SchweizId. IV 1902
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
sollen alle meistere zu demselben fronfastengebote, das uff iglichen sontag nach der fronvasten gehalten werden sol, selber ... kommen
Datierung: 1499
Fundstelle: FrankfZftUrk. II 156
- Belegtext:
ein ieder meister ... soll all fronfasten-bott ein ieder erlegen schuldig sein 3 (pfennig)
Fundstelle: SchwäbWB. II 1784
Wort danach: Fronfastengeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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