Wort davor: Froner
Fröner
Erklärung:
wer Frondienst leistet.
Fröner (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
von Fröner Hand vom Herrn verliehen gegen Fronpflicht.
vgl.
Fronhand.
- Belegtext:
ist es, datz einer stirbt, der das gut von fröner hand hat und darvon gefellet wird, und die erben den vall wider erkovffend ..., sol ein meier jnes das gut ... wider lihen
Datierung: 1471
Fundstelle: ZGO. 23 (1871) 422
Wort danach: Fronerei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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