Wort davor: Froneisen

fronen
sprachliche Erläuterung: frönen, frenen, frannen, voronen.

fronen (I)
Erklärung: Arbeitsdienst für Herrschaft oder Gemeinwesen leisten; auch substantiviert.

fronen (I 1)

fronen (I 2)
Erklärung: Art der Dienstleistung.
fronen (I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: führen, abliefern.
fronen (I 3)
Erklärung: Befreiung von der Dienstpflicht.
fronen (I 4)
Erklärung: Holzfrevel durch Waldarbeit büßen.
fronen (I 5)
Erklärung: Scharwerk, keineswegs immer Pflicht oder Zwang.
fronen (II)
Erklärung: einziehen, beschlagnahmen.

fronen (II 1)
fronen (II 2)
Erklärung: in Bezug auf Fronzeichen (I).
vgl. Fronkreuz.
fronen (III)
Erklärung: festnehmen, gefangensetzen.
fronen (IV)
Erklärung: im Bergrecht: versteuern, meist durch Entrichtung des Zehnten.

Wort danach: Froner

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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