Wort davor: Fronbotenlohn
Fronbrief
Fronbrief (I)
Erklärung:
Urkunde über Fronpflichten.
vgl.
Fronbuch,
Frondliste,
Fronprotokoll,
Fronregister.
- Belegtext:
haben ire gl. mit vögten, gerichten und ganzen gemeinden der ämbter diser grafschafft H. ... uf ein ... ewiges mit einander ... verglichen, daryber dann die gewöhnliche fronbrief und reverß verfertiget
Datierung: 1599
Fundstelle: MittHohenzollern 16 (1882/83) 61
Fronbrief (II)
Erklärung:
im Deichrecht: Urkunde über Befreiung vom Deichkostenzuschuß.
Wort danach: Fronbrot
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten