Wort davor: Fronbannwart
fronbar
Erklärung:
zu Frondiensten verpflichtet.
- Belegtext:
die fron fur und fur geet durch alle dorfer, die fronbar sein
Datierung: 1502
Fundstelle: QFürstentBayreuth I 120
- Belegtext:
das wort frohnbar haben ire gnaden ... anderst nit verstehen können, als dass sie, die von Gochsheim, ohngemessene frohn zu leisten schuldig
Datierung: 1615
Fundstelle: Gochsheim 758
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- Belegtext:
diejenige, so fronbare bauern sind, sollen sich nicht durch pfarrgüter befreien
Datierung: 1662
Fundstelle: ArchHessG.2 16 (1930) 236
- Belegtext:
jedennoch pfleget dergleichen gesuchte befreyung [von Frondiensten] abgeschlagen zu werden, woferne daraus eine beschwerde vor die übrigen fronbaren unterthanen zu besorgen
Datierung: 1749
Fundstelle: Klingner I 123
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- Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 535
- Belegtext:
der erwerb eigenthümlicher güter, sie mögen frohn- oder unfrohnbare ... seyn
Datierung: 1786
Fundstelle: JournDeutschl. 3, 2 (1786) 332
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- digitalisiert von der UB Bielefeld
- Fundstelle: SchwäbWB. II 1782
Wort danach: Fronbauer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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