(Frommgeld)
Erklärung:
Anzahlung, Erstzahlung auf die Wergeldschuld.
sprachliche Erläuterung:
vgl. fries. forme ield ZRG.2 Germ. 27 (1906) 295.
vgl.
forma.
Wort danach: Frommgut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten