Wort davor: Frommen
frommen
sprachliche Erläuterung:
ahd. frumjan, frumman; mhd. vrumen, vrümen, vromen; schweiz. und öst. frummen, frümmen, frimmen; fries. fromia, framia.
frommen (I)
Erklärung:
fördern.
frommen (II)
Erklärung:
stiften.
frommen (III)
Erklärung:
bestellen.
frommen (III 1)
frommen (III 2)
Erklärung:
gefrümbt recht besonders beantragtes, bestelltes Gericht.
- Belegtext:
wo aber ainer ain gefrümbt recht zu ainer andern zeit haben wolt
Datierung: 1500
Fundstelle: ZFerd.1 5 (1829) 157
- Datierung: 1551
Fundstelle: SalzbBergO. 36
- Belegtext:
ob aber die jetzt ermelten bergrecht obgeschriebener massen [das gemein ordentlich bergrecht alle quatember] nicht erwarten und ein besonder gefrimbt recht haben wolte, dem sol
der bergrichter ... einen förderlichen rechtstag auff seinen kosten halten
Datierung: 1553
Fundstelle: FerdBO. Art. 165
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Fundstelle: Schöpf,TirolId. 157
frommen (III 3)
Erklärung:
beantragen.
frommen (III 4)
Erklärung:
einliefern.
- Belegtext:
chaem ein man für gericht und hiet gefrümt enen man um diuf
Datierung: 1328
Fundstelle: Ruprecht(Kn.) 128
- Datierung: 1473
Fundstelle: Ruprecht 351
- Belegtext:
frembt die [Mörder und Diebe] in das gericht
Datierung: 1495
Fundstelle: FrankenthalMschr. 15 (1907) 19f.
frommen (III 5)
Erklärung:
anstiften.
frommen (IV)
Erklärung:
in die Acht bringen.
frommen (V)
Erklärung:
nützen, etwas gelten.
- Belegtext:
so vrumet ez dem niht, der dem richter puezzet
Datierung: 1275/76
Fundstelle: Dsp. 101
- Belegtext:
ob darnach ein frid wurd gemacht, der frumpt und wurckt nit
Datierung: 1307
Fundstelle: Tomaschek,Trient Art. 12
- Belegtext:
der tod zeug frumt an den hantfesten als lebendig
Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Schwsp.Var.
Fundstelle: WSB. 79 (1875) 94
frommen (VI)
Erklärung:
reflexiv: sich bedienen.
- Belegtext:
sich der selbigen [Schutz und Verteidigung] frumen und gebruchen
Datierung: 1545
Region/Autor/Textsorte:
Biberach
Fundstelle: FreibDiözArch. 9 (1875) 194
Wort danach: Frommgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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