Wort davor: Fristung
Fristverlängerung
vgl.
fristen (II 3).
- Belegtext:
in ermangelung geschehener einlösung durch den gepfändeten und bei nicht gestatteter fristverlängerung durch den pfandnehmer ... feilgeboten
Datierung: 1598
Fundstelle: Scotti,Wetzlar 2021
Wort danach: fristenweise
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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