Wort davor: Fristtag
Fristung
Fristung (I)
Erklärung:
Aufschub, Verzögerung.
Fristung (I 1)
Fristung (I 2)
Erklärung:
im gerichtlichen Verfahren.
Fristung (I 3)
Erklärung:
bergmännisch: wie Frist (IV 5 b).
Fristung (I 4)
Erklärung:
Unterbrechung der eigenen Verfügungsgewalt?
- Belegtext:
diesere fristung erstreckt sich so weit, daß den eheweibern aller gewalt gänzlich benommen ist
Datierung: 1709
Fundstelle: Mutach 11
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Fristung (II)
Erklärung:
Schutz, Bewahrung, rechtliche Sicherheit.
vgl.
1Friede (I 2 d).
Wort danach: Fristverlängerung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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