Wort davor: Fristbitte

Fristbuch
Erklärung: von der Bergbehörde geführt, zum Eintrag von Vergünstigungen und Pflichten.

Wort danach: fristen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten