Wort davor: Friedweigerung

Friedewein
Erklärung: Gebühr für das richterliche Friedensgebot bei Eigentumsübertragung.
vgl. Weinkauf.

Wort danach: Friedwerbung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten