Wort davor: Friedstall

Friedstand, Friedenstand

Friedstand (I)
Erklärung: Friede, Waffenstillstand.

Friedstand (II)
Erklärung: rechtliche Sicherheit eines ausgesöhnten Verbrechers.

Wort danach: Friedstandshandlung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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