Wort davor: Friedschiff

Friedschilling

Friedschilling (I)
Erklärung: Gebühr an den Richter oder Vogt.

Friedschilling (I 1)
Erklärung: bei Lösung aus Verfestung.

Friedschilling (I 2)
Erklärung: bei Besitzübertragung.
Friedschilling (II)
Erklärung: Geleitgeld.
Friedschilling (III)
Erklärung: Gebühr bei Eintritt in die Gilde.

Wort danach: Friedschirm

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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