friedschätzig Erklärung:zu Abgaben an den Schirm- bzw. Lehnsherrn verpflichtet.
Belegtext:
die gueter, die fridschetzig sint, zue den hat das gotzhus ... das reht Datierung: 1351
Fundstelle:Argovia 9 (1876) 40
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Belegtext:
die fridschätzige güter sind nichts anderes als feuda foeminea, kunkel- oder leibserblehen, die wan der lehnman ohne leiberben ... abstirbt, an den lehenherren zurückfallen Fundstelle:SchweizId. VIII 1654
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M. Kiem, Geschichte der Benedictiner Abtei Muri-Gries (Stans, 1888-1891) 162