Wort davor: Friedschalk

Friedschatz

Friedschatz (I)
Erklärung: Abgabe an den Schirmherrn.

Friedschatz (II)
Erklärung: Erpressung der Abgabe.

Wort danach: friedschätzig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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