Wort davor: Friedschalk
Friedschatz
Friedschatz (I)
Erklärung:
Abgabe an den Schirmherrn.
Friedschatz (II)
Erklärung:
Erpressung der Abgabe.
- Belegtext:
swer den iht taet ... an iren leuten ... mit raube, mit prande ..., mit unrehten zoellen, mit fridschaezzen
Datierung: 1330
Fundstelle: MGConst. VI 1 S. 728
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
Wort danach: friedschätzig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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