Wort davor: Friedmal

Friedmann

Friedmann (I)
Erklärung: Bewohner eines Schutzgebietes.

Friedmann (II)
Erklärung: Friedensstifter.
Friedmann (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Friednehmer, dem der Friede gelobt wird.
Friedmann (III)
Erklärung: Schutzherr.
Friedmann (IV)
Erklärung: Landvogt, Friedensrichter.

Wort danach: friedmäßig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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