Wort davor: friedig
friedigen
friedigen (I)
Erklärung:
schlichten, Frieden stiften.
- Belegtext:
die ... parthyen der sachen ind gebrechs ... vereynigt ind gefrediget mochten werden
Datierung: 1494
Fundstelle: KaiserswerthUB. 502
- Belegtext:
wart eine soine gesprochen tuschen dem buschof ind der stat ..., dat it gevretget wart
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: KölnChr. II 135
- Belegtext:
soullen obgemelten hern ind parthyen ... gentzlichen ... verdragen, gefrydicht ind gescheiden der gebrechen ... sin
Datierung: 1520
Fundstelle: HeisterbachUB. 588
- Fundstelle: MnlWB. IX 1280
friedigen (II)
Erklärung:
Frieden gewährleisten, schützen.
- Belegtext:
wir ... bekennen, daß wir unsere getreuen vogt ... und ihre freunde ... friedigen, rächen, fristen und beschützen, ihnen helfen und sie retten wollen
Datierung: 1348
Fundstelle: ZFerd.3 16 (1871) 137
Wort danach: Friedigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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