Wort davor: Friedgeisel

Friedgeld

Friedgeld (I)
Erklärung: Buße für gebrochenen Frieden.
vgl. fredus.
Friedgeld (II)
Erklärung: Abgabe, gegen die Friede gewährt wird.
Friedgeld (III)
Erklärung: Geldsumme zur Erstattung der Kriegskosten.
Friedgeld (IV)
Erklärung: Zunftaufnahmegebühr.

Wort danach: Friedsgeleit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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