Wort davor: Friedburg
Friedesbürge
Erklärung:
Bürge für friedliches Verhalten eines andern.
- Belegtext:
ab eyn burger den andern vor frydesburgen wolle, der sal darumb nichts geben
Datierung: 1470
Fundstelle: MittOsterland 3 (1853) 361
- Belegtext:
es hot J. samt seynen helffer eyn pauer zu F. geschlagen, doruber sy frydesburgen gesatzt
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NLausMag. 71 (1895) 17
Friedesbürge (Spiegelstrich 1)
Wort danach: Friedbürgschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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