Wort davor: Friedbannung

friedbar, friedbarig

friedbar (I)
Erklärung: Rechtsschutz genießend und einhaltend.
vgl. friedrecht.
friedbar (II)
Erklärung: mit Zäunen versehen, die das Vieh am Durchbrechen hindern.
friedbar (III)
Erklärung: vom Vieh, wenn es sich durch den Zaun absperren läßt.

Wort danach: friedbaren

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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