Wort davor: Fromdolg

fromm

fromm (I)
Erklärung: von Personen: rechtschaffen, unbescholten, ehrbar, angesehen.

fromm (I 1)

fromm (I 2)
Erklärung: namentlich im Hinblick auf die Abstammung.
fromm (I 3)
Erklärung: Standesbezeichnung im Ritterstande.
fromm (I 4)
Erklärung: von Frauen.
fromm (I 5)
Erklärung: tüchtig, ordentlich.
fromm (I 5 Spiegelstrich 1)
Erklärung: anständig.
fromm (I 5 Spiegelstrich 2)
Erklärung: leistungsfähig.
fromm (II)
Erklärung: von Gegenständen.

Wort danach: Frommen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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