Wort davor: frevelmütig

freveln
sprachliche Erläuterung: Nbf. frefnen.

freveln (I)
Erklärung: Unrecht tun.

freveln (I 1)
Erklärung: allgemein.

freveln (I 2)
Erklärung: sich strafbar machen.
freveln (I 3)
Erklärung: stehlen.
freveln (I 4)
Erklärung: Forst- oder Jagdfrevel begehen.
freveln (I 5)
Erklärung: jemanden beleidigen, verletzen.
freveln (I 6)
Erklärung: substantiviert.
freveln (II)
Erklärung: Bußgeld zahlen.

Wort danach: Frevelnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten