Wort davor: frevel
frevelbar
frevelbar (I)
frevelbar (I 1)
frevelbar (I 2)
- Belegtext:
die frevelbare strafen und malefizfälle
Datierung: 1659
Fundstelle: MannhGBl. 17 (1916) 62
frevelbar (II)
Erklärung:
substantiviert.
- Belegtext:
verschweigt nuhn iemandt etwas unrechts undt zeigt solches auf vorgemelte täge nich, so ist derselbe gleich dem frevelbahren in des probsts willkührige straffe gefallen
Datierung: 1471
Fundstelle: Hertzog,Maursmünster 99
Wort danach: Frevelbestrafung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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