Wort davor: Freundling

freundlos
Erklärung: ohne Verwandte und Freunde, deshalb der Rechtshelfer entbehrend.

freundlos (Spiegelstrich 1)
Erklärung: verbannt, geächtet, friedlos.

Wort danach: Freundlosede

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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