Wort davor: Freundeinstandsrecht

freunden

freunden (I)
Erklärung: mit jemandem in ein freundschaftliches Verhältnis treten, sich versöhnen.

freunden (II)
Erklärung: mit jemandem in ein verwandtschaftliches Verhältnis treten.

Wort danach: Freundserbe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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