Wort davor: Freude
Freudengeld
- Datierung: 1831
Fundstelle: HStArchDresden Rep. 47 Gen. 89 (Loc. 37842)
- Belegtext:
" die Verheiratung war an den Konsens der Herrschft gebunden, wofür natürlich eine Abgabe - Brautzins, Brautschatz, Freudengeld - zu entrichten ist, welche gewöhnlich auf Rutscherzinsart steht"
Fundstelle: Schulze,Kol. 201
Wort danach: Freudenmädchen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten