Wort davor: fretten

Fretter

Fretter (I)
Erklärung: nicht zünftiger Handwerker.
vgl. Pfuscher.

Fretter (II)
Erklärung: "Fuhrmann, Spediteur, der mit eigenem Pferd und Wagen den Transport von Waren zwischen Berg und Tal betreibt; Kleinhändler, Hausierer" SchweizId. I 1339.

Wort danach: Fretterei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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